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Excel-Tools zur Berechnung der möglichen Düngemengen

Zur Berechnung der möglichen Düngemengen im Herbst gibt es hier ein kleines Excel-Tool zum Download:
2017 Herbstdüngung

2017 Planung Wirtschaftsdüngereinsatz

Bitte beachten:

  • Eine Düngung im Herbst ist NUR nach der Ernte von Getreide erlaubt.
  • Es darf NUR zu Wintergerste, Raps und Zwischenfrüchten gedüngt werden, hierbei sind die Aussaatzeitpunkte zu beachten.
  • Gilt auch für MINERALISCHE N-Dünger!
  • Bei P-Gehalten über 8,7 mg P-CAL/100 g Boden besteht kein Düngebedarf!
  • Es sind Aufzeichnungen zu führen (Ackerschlagkartei inkl. Düngung + Bedarfsermittlung)

DüV 2017 - Überblick

Die neue DüV ist seit dem 2. Juni in Kraft.

Hier möchten wir kurz die wichtigsten Veränderungen aufzählen, die bereits nach der diesjährigen Ernte bzw. mit Beginn des Wirtschaftsjahres 2017/18 zu beachten sind.

  • Sperrfrist: gilt zukünftig für ALLE N-Dünger (auch mineralisch!)
    • Acker: Ernte der letzten Hauptfrucht - 31.01. des Folgejahres
    • Grünland: 1.11. - 31.01.
    • NEU: Sperrfrist für Festmist vom 15.12. - 15.01. Ausbringung unabhängig von Vor- oder Hauptfrucht, aber nur bei Bedarf!
  • Düngebedarfsermittlung schlagspezifisch inkl. schriftlicher Dokumentation für N und P
  • Betriebe ab 2,5 GV/ha und Betriebe, die Wirtschaftsdünger importieren müssen vermutlich zusätzlich zur Feld-Stall-Bilanz eine Stoffstrombilanz erstellen
  • für Düngejahre ab dem 2.06.2017 gilt die 170 kg N-Reglementierung für alle organischen Dünger, d.h. es wird nicht mehr zwischen tierischem oder pflanzlichem Gärrest unterschieden.

N-Mindestanrechenbarkeit von organischen Düngern:

NEU: Die Anrechnung muss mindestens den Ammoniumanteil bei der N-Düngung berücksichtigen! Dieser kann u.U. höher liegen als der angerechnete Gesamt-N-Gehalt (z.B. bei Gärsubstraten)
 
Düngemittel Mindestwirksamkeit im Jahr des Aufbringens N-Düngeabschlag im Folgejahr
Rindergülle 50 % -10 %
Schweinegülle 60 % -10 %
Jauche 90 % -10 %
Gärrest flüssig 50 % -10 %
Gärrest fest 30 % -10 %
Mist (Rind, Pferd, Schaf, Ziege) 25 % -10 %
Mist (Schwein) 30 % -10 %
Geflügelmist (Pute, Hähnchen) 30 % -10 %
HTK 60 %  -10 %
Kompost 5 % -4 %
+ je 3 % in 2 Folgejahren

Insgesamt sind die Anrechenbarkeitne geringer als die bisherigen Empfehlungen der LWK Niedersachen. Allerdings sollte es Ziel sein möglichst hohe N-Anrechnabrkeiten zu erreichen, um das N-Saldo von 50 kg/ha als N-Kontrollwert in der Feld-Stall-Bilanz zu erreichen.
Bei der Düngebedarfsermittlung müssen für das Folgejahr mind. 10 % der im Vorjahr ausgebrachten organischen Gesamt-N-Menge abgezogen werden, dafür ist es wichtig, die gesamte organische N-Düngung 2017 schlagbezogen zu dokumentieren.

ACHTUNG: Vor der Ausbringung von Düngemitteln im Herbst müssen die Gehalte an Gesamt-N, Ammonium-N oder verfügbarem N und Gesamt-P2O5 bekannt sein. Diese Daten sind der Deklaration lt. DüMV, den Richtwerten der LWK oder den Analysedaten des Labors zu entnehmen.

Nährstoffvergleich

  • ab 2017/18 wird die N-Abfuhr vom Grünland und von Futterbauflächen über die Nährstoffaufnahme des Tierbestandes plus/minus Ver-/Zukauf von Raufutter berechnet (sog. Plausibilisierte Feld-Stall-Bilanz). Sie sollten daher per sofort gekaufte und verkaufte Raufuttermengen (Silage, Heu) unbedingt per Lieferschein dokumentieren!
  • die Kontrollwerte liegt zukünftig bei max. 50 kg N/ha im 3-jährigen Mittel und max. 10 kg P2O5 im 6-jährigen Mittel. Hiebei werden auch die bestehenden Bilanzen heran gezogen! Die Werte müssen also bereits mit der ersten Bilanz nach der neuen DüV die Kontrollwerte einhalten!! Je höher also die überschüsse in den Vorjahren waren, desto geringer müssen diese im ersten Jahr der neuen DüV sein.
ACHTUNG: eine Düngung genau nach Düngebedarfsermittlung nach DüV bedeutet nicht, dass die zulässigen Kontrollwerte laut Feld-Stall-Bilanz eingehalten werden!


N- und P2O5-Düngung im Herbst 2017

Für eine geplante N- oder P2O5-Düngung in diesem Herbst muss eine Düngebedarfsermittlung erfolgen und dokumentiert werden. Eine N-Düngung ist dabei nur zu Zwischenfrüchten, Raps und Wintergerste nach Getreide und bis zur Höhe des N-Düngebedarfs zulässig.
Maximal dürfen 30 kg/ha Ammonium-N oder 60 kg/ha Gesamt-N ausgebracht werden, oder bis Höhe des Düngebedarf.
ACHTUNG: es gilt die als erste erreichte Grenze!
 
Folgekultur nach Getreide N-Düngebedarf (kg/ha) Anmerkung
Winterraps (Aussaat bis 15.9.) 0 bis 40 kein Düngebedarf auf langjährig org. gedüngten Böden und/oder humusreichen Standorten
Wintergerste (Aussaat bis 1.10.) 0 bis 30 kein Düngebedarf auf langjährig org. gedüngten Böden und/oder humusreichen Standorten
Feldfutter (ZF, Ackergras, Aussaat bis 15.9.) 40 bis 60  
Zwischenfrucht* (Aussaat bis 15.9.) mit anschließender Winterung 20 bis 40  
Zwischenfrucht* (Aussaat bis 15.9.) mit anschließender Sommerung 40 bis 60  
* bis 30 % Leguminosen: N-Düngebedarf lt. Tabellenwert, 31 - 99% Leguminosen: 30 kg N/ha, 100% Leguminosen: kein Düngebedarf
Eine N-Düngung im Herbst nach der Ernte von Raps, Kartoffeln, Leguminosen, Feldgemüse, Zuckerrüben, Mais und zur Förderung der Strohrotte ist verboten.
Als "langjährig organisch gedüngte Böden" gelten Flächen, die einen P-Bodengehalt von > 13 mg P/100g Boden (CAL-Methode) bzw. 16,3 mg P/100g Boden (DL-Methode) aufweisen.

Rein mineralische Düngung
  • Mineraldüngung kann bis zur Höhe des N-Düngebedarfs erfolgen
  • Die 30/60-Regelung gilt auch für Mineraldünger!!!
Phosphat-Düngebedarf
Eine Phospaht-Düngung im Herbst ist zu allen Kuturen möglich und kann auch als Fruchtfolgedüngung erfolgen.
Grundlage für die Bedarfsermittlung ist die Grundnährstoffanalysen, die für jeden Schlag ab 1 ha mind. alle 6 Jahre vorliegen müssen. Für die Bedarfsermittlung sind weiterhin die Empfehlungen der LWK Niedersachsen anzuwenden. Beachten Sie, dass auch bei einer Aufdüngung von Böden, die sich in Versorgungsstufe "A" und "B" befinden, der P-Kontrollwert (10 kg im 6-jährigen Mittel) der plausibilisierten Feld-Stall-Bilanz eingehalten werden muss.

Der gesamte Artikel kann hier als pdf heruntergeldaen werden: ►Novelle DüV 2017
 

Nährstoffbilanzen 2017

Bis zum 31.03. müssen die Nährstoffbilanzen für das vergangene Jahr fertig gestellt werden. Soweit wir das noch nicht im Rahmen der Güllemeldungen getan haben, können Sie Ihre Daten im anliegenden Formular eintragen und uns per eMail oder Fax zukommen lassen.

Für Rückfragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.
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Hier können Sie Ihre Datei direkt hinterlegen. Alternativ können Sie die ausgefüllte Liste per eMail oder Fax (0 42 31 - 98 208 20) an uns schicken.
Bitte lesen Sie sich unbedingt unseren Hilfeartikel zur Verwendung von Dokumenten durch, falls Sie mit einem Smartphone oder Tablet mit mobilem Betriebssystem wie iOS oder Android arbeiten und dieses Formular nutzen wollen.
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